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Schon mal darüber nachgedacht, die AfD zu wählen?

Dann lass es lieber. Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Wegen eines laufenden Verfahrens spricht der Verfassungsschutz derzeit öffentlich wieder von einem „Verdachtsfall“ – die inhaltliche Bewertung bleibt aber bestehen.

Die AfD schürt Ängste, grenzt aus und gefährdet unser demokratisches Miteinander. Sie attackiert damit zentrale Werte unserer offenen Gesellschaft. Auch in Offenbach ist die Partei aktiv – umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen. Diese Webseite möchte dazu beitragen, indem sie über die Positionen und Strategien der AfD aufklärt – kompakt, verständlich und mit Quellen belegt.

Informiert euch und bleibt kritisch.



Überblick: BfV-Gutachten zur Einstufung der AfD als rechtsextrem

Einleitung

Die Bundespartei Alternative für Deutschland (AfD) steht seit Jahren im Fokus des Verfassungsschutzes. Am 2. Mai 2025 wurde sie auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“[1] eingestuft (die AfD Hessen gilt derzeit übrigens als rechtsextremer Verdachtsfall[2]). Grundlage für diese Einstufung der Bundes-AfD ist ein vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstelltes, über 1.100 Seiten umfassendes Gutachten, das detailliert darlegt, weshalb die Partei aus Sicht der Sicherheitsbehörden gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Zwar verwendet das BfV derzeit aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens in seiner öffentlichen Kommunikation wieder den Begriff „rechtsextremer Verdachtsfall“, die inhaltliche Bewertung und das Gutachten bleiben jedoch unverändert bestehen.[3]


Die folgenden Ausführungen geben einen stark gekürzten Überblick über dieses Gutachten. Sie stützen sich auf ausgewählte Passagen und Beispiele, die exemplarisch für zentrale Methoden, Annahmen und Ziele innerhalb der Partei stehen, etwa den nationalistischen Volksbegriff, generelle oder gruppenspezifische Fremdenfeindlichkeit oder Angriffe gegen Demokratie und Recht. Die Beispiele sind keine Ausrutscher oder Einzelzitate, sondern stehen exemplarisch für strukturelle Tendenzen innerhalb der Partei; es handelt sich dabei um einen nur kleinen Ausschnitt aus einer sehr großen Fülle an Belegen. Wo möglich, werden Originalquellen angegeben, die im Gutachten des Verfassungsschutzes oder auf den Kanälen der AfD(-Funktionäre) im jeweiligen Gesamtkontext nachvollzogen werden können. Dieser Kontext wurde für die Zusammenfassung sorgfältig geprüft und nicht – wie von rechten Akteuren oft behauptet – verfälschend wiedergegeben. Auf die Wiedergabe menschenfeindlicher Inhalte in Form von Screenshots wurde bewusst verzichtet.


Ethnischer Volksbegriff: Völkisch-nationalistisches Weltbild der AfD

Abstammungsdefiniertes Volksverständnis als Parteidogma

Ein zentrales Motiv des Gutachtens ist das von der AfD propagierte völkisch-ethnisch definierte Volksverständnis, das mit dem Menschenwürde-Grundsatz unvereinbar ist.[4] Art. 1 Abs. 1 GG garantiert die Würde jedes Menschen und damit die Gleichheit aller. Dem stellt die AfD jedoch ein Volksbild entgegen, das ethnische Homogenität und Abstammung über Individualrechte stellt. In der Partei wird offen vertreten, dass nur Angehörige einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft das „deutsche[] Volk“ ausmachen.[5] Menschen, die – selbst bei deutscher Staatsbürgerschaft – nicht in dieses Schema passen, werden als nicht als Deutsche anerkannt und ausgegrenzt. So stellte die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum unmissverständlich klar: „Der Begriff des Volkes bezieht sich ganz eindeutig auf eine Abstammungsgemeinschaft – auf eine ethnisch gleiche Gruppe.“ Und wer sich für den Erhalt dieses ethnisch homogenen deutschen Volkes einsetze, werde zu Unrecht „zum Rassisten erklärt“.[6] Solche Aussagen belegen das ideologische Fundament der AfD: Das „Volk“ wird nicht als Summe der Staatsbürger verstanden, sondern als ethnisch-biologische Einheit, in die man nur durch Geburt hineingehört.[7] Baum – damals Mitglied im AfD-Bundesvorstand – forderte ausdrücklich, man dürfe nicht zulassen, dass man „zum ,deutschen Volk‘ nicht mehr durch Abstammung gehört, sondern durch Übertreten der Landesgrenze“.[8] Damit lehnt sie das staatsbürgerschaftliche Volksverständnis des Grundgesetzes ab und versagt Eingewanderten die Gleichberechtigung in der nationalen Gemeinschaft. Dieses Denken verletzt neben der Menschenwürde der Ausgegrenzten also auch den im GG verankerten Gleichheitsgrundsatz.[9]


Vermeintliche Wesenunterschiede

Das Gutachten dokumentiert zahlreiche weitere Beispiele: Maximilian Krah, AfD-Spitzenkandidat und inzwischen MdB, behauptete etwa 2024 öffentlich, es gebe ethnisch bedingte Unterschiede zwischen Menschen verschiedener Herkunft, die nicht zu überwinden sind: In einem Tweet unterstellte er, wenn Personen afrikanischer bzw. afghanischer Herkunft Regierungsämter innehaben, bringe das zwangsläufig afrikanische/afghanische Regierungsführung mit sich.[10] Auf Kritik, dies klinge wie das Pauschalurteil, Korruption sei eine afrikanische oder afghanische Eigenschaft, erwiderte Krah zustimmend: „Natürlich ist Korruption korreliert mit Kultur und Kultur mit Ethnie. Empirisch belegbar.“[11] Er konstruiert damit ein rassistisches Weltbild, in dem Ethnie das Wesen eines Menschen bestimmt und definiert spezifische sogenannte „Rassen“ als moralisch minderwertig.


„Passdeutsche“ vs. „neue Volk“

Auch in offiziellen Verlautbarungen der Partei spiegelt sich dieser biologistische Volksbegriff. So beklagte der AfD-Landesverband Schleswig-Holstein 2024 in Bezug auf erleichterte Einbürgerungen, dadurch entstünde „ein neues Volk, das auf dem Papier zwar deutsch ist und dementsprechend mit allen einhergehenden Rechten ausgestattet ist, mit dem alten jedoch nicht mehr allzu viel zu tun hat.“.[12] Die AfD beschreibt diesen Prozess als „Masse ohne festen Zusammenhalt aus allen Ländern der Welt“, die nicht mehr durch einen deutschen Pass geeint sei.[13] Offen wird hier zwischen ‚echten‘ Deutschen und Deutschen, die dies nur „auf dem Papier“[14] seien, unterschieden. Staatsbürger mit Zuwanderungsgeschichte gelten aus AfD-Sicht nicht als Teil der „Volksgemeinschaft“[15], sondern als Fremdkörper. Dieser Sprachgebrauch (in der AfD spricht man mitunter abwertend von „Passdeutschen“) zieht sich durch viele AfD-Stellungnahmen: Etwa mokierte sich Christina Baum über die ethnisch diverse Fußball-Nationalmannschaft und meinte, man müsse „der Richtigkeit halber“ von einer „passdeutschen Fußballnationalmannschaft“ sprechen.[16] Ebenso sprach der AfD-Landtagsabgeordnete Paul Timm von „Passdeutsche[n] mit Migrationshintergrund“, die „nicht fähig oder nicht willens [seien], sich zu integrieren“.[17] Solche Äußerungen erklären Eingebürgerte pauschal zu Deutschen zweiter Klasse.[18]


Zwischenfazit

Der Ethnopluralismus der Neuen Rechten – also das Konzept, verschiedene Ethnien streng getrennt zu halten – durchzieht die Ideologie der AfD und äußert sich kontinuierlich in den genannten Positionen. Diese völkische Grundausrichtung ist prägend in der Weltsicht der AfD und bildet den Nährboden für fortgesetzte menschenwürdewidrige und rassistische Äußerungen. In der Gesamtschau wiegen diese Befunde besonders schwer, da hier ein fundamentales Verfassungsgut – die Menschenwürde aller Menschen und deren Gleichheit ungeachtet ihrer Abstammung – systematisch negiert wird. Die Partei betreibt damit eine ethnisch-exklusive Politikvorstellung, die im klaren Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes steht.


Fremden-, Muslim- und Islamfeindlichkeit in der AfD

Minderheitenfeindliche und gewaltnahe Rhetoriken

Hand in Hand mit dem ethnischen Volksbegriff geht eine ausgeprägte Fremden- und Minderheitenfeindlichkeit in der AfD-Rhetorik. Das Gutachten führt zahlreiche Beispiele an, in denen AfD-Vertreter Migrant:innen pauschal kriminalisieren, abwerten und als Bedrohung zeichnen. Dabei nutzt die Partei bewusst gewaltnahe Rhetoriken, um Zuwanderung mit Gewaltverbrechen gleichzusetzen – insbesondere durch den systematischen Sprachgebrauch von Begriffen wie „Messermigration“[19], „gewaltbereite[] Kulturen“[20] oder „Messer-Terror“[21], die ein entmenschlichendes, pauschalisierendes Bild von Migranten zeichnen: In Social-Media-Beiträgen (u. a. auf Facebook und Instagram) stellen AfD-Politiker Migranten etwa regelmäßig pauschal als „Messerstecher“[22] oder kriminell dar. So fordern Grafiken und Slogans „Sicherheit statt Messer-Migration“ oder stellen statistisch fragwürdige Behauptungen über angeblich extreme Unterschiede zwischen Deutschen und Migranten bei Messerangriffen auf.[23] In den Beiträgen wird teils offen verlangt, ganze Gruppen von Migranten in ‚Mithaftung‘ zu nehmen – etwa durch verschärfte oder präventive Abschiebungen.[24] Die AfD verknüpft Kriminalität auf diese Weise direkt mit Migration, anstatt individuelles Fehlverhalten zu benennen, und schafft so ein Klima der Angst und Abwertung.


Medienmisstrauen und Verschwörungserzählungen

Auch Ideen über Medienverschwörungen spielen hier eine Rolle: Beispielsweise empörte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wiehle darüber, dass Medien die Herkunft von deutschen Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund angeblich „verschleiern“.[25] In einem Beitrag über eine Vergewaltigung durch mehrere Täter auf Mallorca nannte er die festgenommenen Beschuldigten „Passdeutsche“ und sprach von „Desinformation“, weil die Presse deren Migrationshintergrund nicht hervorhebe.[26] Er unterstellte den Medien Scheuklappen und fragte: „Wer steckt dahinter und versucht, die Probleme zu verschleiern?“,[27] womit er eine Verschwörung zum Schutz von Migrantenkriminalität andeutete. Solche Aussagen schüren gezielt Ressentiments und stellen Zuwanderer als prinzipiell gefährliche, von einer Elite protegierte Gruppe dar.


Narrativ vom „Bevölkerungsaustausch“

Darüber hinaus zeichnet die AfD Migration generell als Bedrohungsszenario für Deutschland. Ein immer wiederkehrendes Narrativ ist die Behauptung eines geplanten „Bevölkerungsaustausch[s]“[28] (oft synonym „Umvolkung“[29] oder „Volkstod“[30] genannt). Führende AfD-Mitglieder propagieren die Verschwörungstheorie, die Regierung bzw. globale Eliten würden massenhaft Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland holen, um die angestammte deutsche Bevölkerung zu ersetzen. Im Gutachten finden sich etliche Belege: So erklärte z.B. Maximilian Krah in einem Tweet, „[d]er Große Austausch ist für jedermann sichtbar, tagtäglich“[31], er sei „politisch gezielt forciert“ und die AfD die einzige Partei, die sich dagegen wehre.[32] Auch Björn Höcke und andere Vertreter des vormaligen „Flügels“ verbreiten Ideen über die angebliche Auslöschung des deutschen Volkes.[33] Damit einher geht oft die Forderung nach „Remigration“, also kollektiver Rückführung von Ausländern – was faktisch Massenabschiebungen ganzer Gruppen impliziert.[34] Solche Forderungen überschreiten den Rahmen legitimer Migrationspolitik und zeigen eine feindselige Grundhaltung gegenüber Minderheiten. Das BfV hält fest, dass die AfD eine „pauschal ausländerfeindliche Agitation“ betreibt und gezielt Angst vor Überfremdung schürt.[35]


Islamfeindliche Agitation

In der AfD wird insbesondere der Islam zur Zielscheibe fremdenfeindlicher Agitation. Dabei stellt das BfV klar, dass pauschal negative Werturteile über Muslime und der Grundsatz, „[d]er Islam gehört nicht zu Deutschland“, integraler Bestandteil des AfD-Diskurses sind.[36] Die AfD differenziert dabei nicht zwischen Islam und Islamismus, sondern unterstellt der Religion als Ganzes eine feindliche, gewalttätige Gesinnung.[37] So wird in zahlreichen AfD-Äußerungen der Islam gleichgesetzt mit Terrorismus und Extremismus.[38] Es handele sich dabei um Aussagen quer durch alle Ebenen der Partei, in denen Muslime kollektiv als Gefahr dargestellt werden.[39] Tatsächlich finden sich etliche einschlägige Zitate: In einer Grundsatzerklärung der Untergruppierung „Christen in der AfD“ (ChrAfD) heißt es etwa, es sei „nicht einsehbar, dass der Islam, sollte er zu weiterem politischem Einfluss in Deutschland gelangen, sich gegenüber religiös Andersdenkenden anders verhalten sollte als in seinen Stammländern“.[40] Implizit unterstellen die ChrAfD hier, dass einflussreiche Muslime zwangsläufig Freiheit und Demokratie bedrohen. Weiter verweist das Gutachten auf die regelmäßig beschworene Gefahr einer „Islamisierung des Abendlandes“: AfD-Redner zeichnen den Islam oft als totalitäre Ideologie (bewusst ohne Trennschärfe zu Islamismus, s.o.), die offen „das Abendland […] als Feind“ betrachte.[41] Immer wieder fällt auch der Vorwurf des muslimischen Judenhasses – AfD-Akteure verweisen gerne darauf, um Muslime pauschal als antisemitisch zu brandmarken.[42] Dadurch wird suggeriert, die Anwesenheit von Menschen muslimischen Glaubens bringe automatisch importierten Antisemitismus mit sich.


Zwischenfazit

Die AfD diffamiert Migranten pauschal als kriminell oder moralisch minderwertig und beschwört Bedrohungsszenarien eines „Bevölkerungsaustauschs“. Damit spricht sie ganzen Gruppen das Recht auf Würde und Gleichbehandlung ab und schürt ein Klima der Verachtung. Besonders Muslime werden kollektiv mit Islamismus und Gewalt gleichgesetzt, wodurch ihre Religion als solche delegitimiert wird. Diese Haltung überschreitet die Grenze legitimer Kritik und stellt zentrale Grundrechte wie Menschenwürde und Religionsfreiheit infrage.


Antisemitische und geschichtsrevisionistische Tendenzen

Antisemitische Codes und Chiffren

Obwohl sich die AfD in ihrer Außendarstellung bisweilen pro-jüdisch gibt, dokumentiert das Gutachten subtile antisemitische Codes und Relativierungen, die im AfD-Milieu vorkommen. Das BfV führt hierzu an, dass bestimmte Chiffren verwendet werden, um antisemitische Botschaften zu transportieren, etwa Anspielungen auf eine finanzmächtige, kosmopolitische Elite, welche die Völker „zerstören“ wolle: Solche Aussagen, wie sie z.B. Christina Baum tätigte (sie sprach von „weltweit agierenden finanzstarken, selbsternannten Eliten“, deren Ziel die Zerstörung homogener Völker sei[43]),knüpfen an klassische antisemitische Verschwörungsmythen an, oft ohne Juden explizit zu nennen. Das Bild einer im Hintergrund lenkenden, globalistischen Elite ist ein bekanntes antisemitisches Narrativ.[44] Ein weiteres Beispiel stellt Björn Höckes Bewertung der Pandemiepolitik als Teil eines angeblichen Plans zur „One-World und […] Weltregierung“[45] dar: In einer Walhkampfrede vom 10. Juli 2021 benutzt er antisemitisch codierte Begriffe wie „globale[] Geld-Eliten“ und „globalistische[] Etablissements“.[46] Er greift George Soros (ein ungarischstämmiger, jüdischer US-Investor, der oft als personifizierte Projektionsfigur dient) und Bill Gates namentlich heraus, unterstellt ihnen, ein „entortetes, wurzellose Individuum“ schaffen zu wollen, und verweist auf Medien, die angeblich gekauft seien.[47] Diese und andere Erzählungen der AfD knüpfen an klassische antisemitische Stereotype vom im Hintergrund agierenden Finanzjudentum an.


„Schuldkult“-Vorwurf: Angriff auf die Erinnerungskultur

Eine weitere, mit antisemitischen Erzählungen eng verbundene Tendenz in der AfD ist ihr Geschichtsrevisionismus. Führende AfD-Politiker stellen die Notwendigkeit infrage, aus der deutschen Vergangenheit weiterhin politische und moralische Verantwortung abzuleiten.[48] Zentral in der AfD-Rhetorik ist die Diffamierung der deutschen Gedenkkultur als „Schuldkult“. Mit diesem Schlagwort, das aus dem Sprachgebrauch der extremen Rechten stammt, wird die aktive Auseinandersetzung mit dem Holocaust und der NS-Schuld ins Lächerliche oder Krankhafte gezogen.[49] AfD-Funktionäre verwenden offen diesen Begriff: So bezeichnet Fabian Küble (ehem. JA) die NS-Zeit als „Uraltkapitel“ und lehnt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihr ab. Den Begriff „Schuldkult“ nutzt er abwertend für die bundesdeutsche Erinnerungskultur, die in Kübles Wahrnehmung nur von Linken ausgehe.[50] Das ist, so schlussfolgert das BfV, ein klassisches Muster der Geschichtsrevision und dient dazu, die NS-Verbrechen zu relativieren.[51] Das Gutachten wertet eine ähnliche Verwendung des Begriffs „Schuldkult“ durch Christina Baum so auch als Relativierung des Nationalsozialismus „und seine[r] kriminelle[n] wie menschenverachtende Natur“.[52]


„Schlussstrich“-Mentalität: Abstreiten fortdauernder Verantwortung

Oft können der Partei auch Erzählungen nachgewiesen werden, die Täter-Opfer-Rollen umkehren. Besonders drastisch äußerte sich der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. In einer im Gutachten zitierten Rede erklärte er, das deutsche Volk sei für die Herrschaft der NSDAP viel zu hart bestraft worden: Er verweist auf die Gebietsverluste nach 1945 (Abtretung ostdeutscher Territorien) als „Amputation“ und behauptet, „[e]in ganzes Volk wurde gestraft für die Verbrechen einer Parteioligarchie, als wäre es selbst durch deren Unrechtsherrschaft allein noch nicht gestraft genug gewesen“.[53] Tillschneider erkennt zwar an, es habe „sicherlich große“ deutsche Schuld gegeben, aber im gleichen Atemzug erklärt er diese Schuld (insbesondere durch die Abtretung der Gebiete) für vollständig gesühnt und getilgt. Wörtlich teilt er mit: „Wir können das Büßerhemd ein- für allemal ablegen“, die Deutschen müssten sich nicht länger schuldbewusst zeigen und „unsere Vergangenheit soll uns keine Last mehr sein, sondern eine Lust“.[54] Diese Aussagen laufen auf eine Umdeutung der Geschichte hinaus: Die deutschen Verbrechen werden als Taten „einiger weniger Verbrecher“[55] abgetan, das deutsche Volk erscheint bei Tillschneider hauptsächlich als leidendes Opfer (bestraft durch Krieg und Nachkriegsfolgen) und nicht als Täter oder Mitverantwortlicher. Diese Täter-Opfer-Umkehr widerspricht eklatant dem Forschungsstand der Geschichtswissenschaft, die die breite Mittäterschaft und Zustimmung weiter Teile der deutschen Gesellschaft zum NS-Regime belegt hat.[56] Die AfD übernimmt hier ein klassisches rechtsextremes Narrativ: Die Schuld für den Holocaust und andere NS-Verbrechen wird relativiert und die Erinnerung daran als ungerechte Dauerlast dargestellt.


Zwischenfazit

Auch wenn offene Holocaustleugnung in der AfD (bisher) nicht offiziell zu Tage trat, so operieren Parteiangehörige doch mit verschwörungserzählerisch-antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Andeutungen. Durch letztere wird die NS-Vergangenheit relativiert und verharmlost und die besondere Verantwortung Deutschlands infrage gestellt. Solche Tendenzen – vom „Schuldkult“-Narrativ bis zur Täter-Opfer-Umkehr – untermauern laut Gutachten den Extremismusbefund: Eine Partei, die schlimme Menschheitsverbrechen relativiert oder instrumentalisiert, zeigt eine fehlende Bindung an die Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Ordnung.[57]


Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaat

Behauptungen fehlender Souveränität Deutschlands

Neben den Verletzungen der Menschenwürde sieht das BfV in der AfD auch Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip. Die Partei verbreitet laut Gutachten systematisch Delegitimierungsnarrative gegenüber den Institutionen der Bundesrepublik. Hierzu zählt u.a., dass AfD-Vertreter die Volkssouveränität in Abrede stellen, indem sie behaupten, Deutschland sei fremdgesteuert, etwa durch die USA oder die EU. Im Gutachten wird z.B. ein Interview des AfD-Bundestagsabgeordneten Rainer Rothfuß zitiert, der 2024 in dem rechtsextremen Magazin COMPACT ausführte, das US-Außenministerium mische sich ein, um die AfD klein zu halten, denn „Deutschland soll ja unsouverän bleiben“ und nur Parteien, die „alles für Washington und Brüssel“ täten, würden geduldet.[58] Die AfD inszeniert sich hier als Opfer einer fremden Regie und spricht der Bundesregierung die eigenständige Legitimation ab. Björn Höcke erlaubte sich auf dem AfD-Parteitag so auch 2025 die Aussage, Deutschland sei derzeit ein „Objekt fremder Interessen“ und die Aufgabe der AfD sei es, Deutschland „wieder frei und souverän“ zu machen.[59] Diese Aussagen diffamieren den deutschen Staat als Marionette äußerer Mächte (oft auch in Verbindung mit antisemitischen Narrativen, s.o.) und suggerieren eine illegitime Besatzungsherrschaft. Laut BfV negieren solcherlei Aussagen damit die grundlegende demokratische Selbstbestimmung des Volkes, die ja aber ein Kernprinzip der freiheitlichen Ordnung darstellt.[60]


Angriffe auf die Pressefreiheit

Immer wieder unterstellt die AfD, es gebe keine echte Pressefreiheit in Deutschland und die Medien seien gleichgeschaltet von Regierung oder außenstehenden Mächten.[61] AfD-Politiker beklagen eine angebliche „Doktrin der Öffentlich-Rechtlichen“ gegen die Partei.[62] Solche Behauptungen – in Kombination mit dem Schlagwort „Lügenpresse“ (das zwar seltener offen fällt, aber mitschwingt) – zielen darauf ab, Misstrauen gegen unabhängige Medien zu säen und die vierte Gewalt zu delegitimieren. Das Gutachten betont, dass gerade im Wahlkampf die Behauptung, es gäbe keine freie Presse, eine gefährliche Untergrabung demokratischer Prozesse darstellt. Denn dadurch wird den Bürgern suggeriert, sie würden durch Propaganda manipuliert und echte Meinungsbildung sei gar nicht möglich, was einen Nährboden für antidemokratische Radikalisierung bildet.[63]


Diffamierung der politischen Konkurrenz und des parlamentarischen Systems

Die AfD spricht regelmäßig von den etablierten Parteien als „Systemparteien“, „Kartellparteien“ oder gar „Blockparteien“.[64] So nannte etwa die Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst die politische Konkurrenz pauschal „vergrünte[] AntideutschlandEinheitspartei bestehend aus CDUCSUFDPSPDBündins90dieGrünenDielinke“,[65] als wären CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne und Linke ein einziger verschwörerischer Block.[66] Diese Zuschreibungen erinnern bewusst an Einpartei-Regime (DDR oder andere autoritäre Systeme) und sollen die demokratische Vielfalt der Bundesrepublik als bloße Fassade darstellen. Indem die AfD alle Konkurrenten in einen Topf wirft und ihnen illegitime Machenschaften oder einen Einheitsblock unterstellt, stellt sie das Prinzip des demokratischen Wettbewerbs infrage. AfD-Vertreter wie Björn Höcke und Götz Frömming verwenden gar den Begriff „Kartellparteien“ und unterstellen damit den Regierenden kriminelle Absprachen und Volksbetrug.[67] Höcke delegitimiert etwa in einer seiner Reden die Bundesrepublik, indem er behauptet, Deutschland befände sich durch den Einfluss der etablierten „Kartellparteien“ in einem „Übergangsstadium Richtung einem sanften Totalitarismus“; die Bundesrepublik in ihrer heutigen Form sei nur von den USA aufgezwungen.[68] In einer weiteren Rede verknüpft er den Kartell-Begriff außerdem mit Verschwörungs-Narrativen wie der „Plandemie“ (also die Vorstellung, Corona sei geplant gewesen).[69] Solche Aussagen delegitimieren sowohl die freie Wahlentscheidung großer Bevölkerungsgruppen als auch die Legitimität gewählter Regierungen.


Gleichsetzung der Bundesrepublik und politischer Zielsetzungen/Vorgehen der etablierten Parteien mit Diktaturen

Zahlreiche AfD-Akteure ziehen historische Vergleiche, die die ehemalige Regierung oder deren Maßnahmen mit dem NS-Regime oder der DDR gleichsetzen. Beispiele aus dem Gutachten: AfD-Mitglieder beschrieben Corona-Schutzimpfungen als Menschenversuche wie im Nationalsozialismus.[70] AfD-Kreisrat Günther Geng sprach von einer „Merkulatur“ analog zu diktatorischen Regimes.[71] Mehrfach wurde das politische Wirken etablierter Parteien von AfD-Vertretern als „DDR 2.0“ bezeichnet[72] oder Konkurrenzparteien wurden mit der SED verglichen[73] – alles Beispiele dafür, wie die AfD die Bundesrepublik samt ihrer Parteienlandschaft auf die Stufe eines Unrechtsstaates stellt. Ein weiteres Beispiel: Im Gutachten wird erwähnt, dass der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka die Bundesregierung wegen ihrer Covid-Politik sogar einer „faschistischen“ Agenda bezichtigte.[74] Durch solche verharmlosenden Gleichsetzungen („BRD = NS/DDR“), insbesondere im Zusammenhang mit den Covid-Maßnahmen, werden die tatsächlichen Diktaturen relativiert und gleichzeitig das Vertrauen in die integren demokratischen Institutionen der Gegenwart untergraben.[75]


Aufrufe zu Widerstand und Infragestellung des Rechtsstaats

Im Gutachten wird angemerkt, dass aus AfD-Kreisen auch Aufrufe zum aktiven Widerstand gegen staatliche Entscheidungen laut werden, teils mit zweideutigen Hinweisen, Polizisten oder Beamte mögen Befehle verweigern. So fiel in einer AfD-Rede mit Blick auf rezente politische Entwicklungen die Formulierung, es dürfe „keine roten Linien“ mehr im Umgang mit dem Staat geben, verbunden mit der Aufforderung an die Polizei, Befehle nicht blind zu befolgen.[76] Eng verknüpft mit dem Misstrauen in den Rechtsstaat ist die Forderung, Bürger sollten im Zweifel selbst für ihre Sicherheit sorgen. Dies wird besonders am Thema Waffenrecht deutlich. AfD-Bundestagsabgeordneter Enrico Komning etwa machte in einem Interview Migranten pauschal für Gewalttaten verantwortlich und schlussfolgerte, „offensichtlich“ könne der Staat die Bürger „nicht mehr mit dem alleinigen Gewaltmonopol schützen“. Daher müsse den Bürgern erlaubt werden, sich selbst – notfalls bewaffnet – zu schützen.[77] Komning unterstellte der Regierung sogar, diese wolle „das angestammte Volk hier in Deutschland in eine Art Wehrlosigkeit“ treiben, indem die Innenministerin die Bürger entwaffne, während „Gewaltmigranten“ das Land unsicher machten.[78] Diese Rhetorik schürt Angst und impliziert, bewaffneter Selbstschutz sei legitim und notwendig. Damit wird der grundgesetzliche Anspruch auf Monopol legitimer Gewaltanwendung durch den Staat ausgehöhlt.


Zwischenfazit

Die AfD zeigt in ihrer politischen Strategie deutlich demokratiefeindliche Züge. Indem sie die Legitimität von Wahlen, Regierung und Medien systematisch in Zweifel zieht und Deutschland als „fremdbestimmtes Regime“ oder „Diktatur“ diffamiert, stellt sie sich gegen fundamentale Elemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie sät Misstrauen in die Institutionen, ermutigt zur Missachtung staatlicher Autorität und knüpft teils an den Sprachgebrauch antidemokratischer Bewegungen der Vergangenheit an. So wurde etwa der Begriff „Systempartei“ von der NSDAP genutzt, um die demokratischen Parteien pauschal zu delegitimieren.[79]


Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken und Organisationen

Ein weiterer zentraler Befund des Gutachtens ist die enge personelle und ideologische Verflechtung der AfD mit bereits als rechtsextremistisch eingestuften Gruppierungen, Medien und Vordenkern. Das BfV argumentiert, dass diese Kontakte nicht zufällig oder marginal sind, sondern zum Netzwerk der Partei gehören und deren Ausrichtung prägen. Angeführt werden u.a.:


  • Medien und Verlage der „Neuen Rechten“: Zahlreiche AfD-Funktionäre schreiben für oder geben Interviews bei eindeutig rechtsextremen Publikationen. Hervor sticht das Magazin COMPACT unter Jürgen Elsässer, das seit 2021 selbst als gesichert extremistisch gilt.[80] AfD-Politiker kooperieren dennoch offen mit COMPACT: Alice Weidel gab dem COMPACT TV-Kanal mehrere Interviews,[81] die bereits mehrfach erwähnte Christina Baum trat dort auf (ebenso wie viele andere),[82] und andere AfD-Politiker verfassten Gastbeiträge für die COMPACT-Zeitschrift.[83] Diese Medienkooperation zeigt, dass die AfD die ideologische Linie von COMPACT – anti-demokratisch, völkisch und verschwörungsideologisch – teilt bzw. als Plattform nutzt. Neben COMPACT werden auch Verbindungen zum neurechten Blog PI-News[84], zum Verlag Antaios[85] und zum Magazin ZUERST![86] genannt, wobei letztere ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

  • Ein Prozent e.V.: Dieses vom neurechten Publizisten Götz Kubitschek mitinitiierte Netzwerk wurde 2020 zum Verdachtsfall erklärt und ist inzwischen als extremistisch eingestuft.[87] Das Gutachten verweist auf finanzielle und personelle Verbindungen zwischen AfD-Strukturen und Ein Prozent. So gibt es z.B. Hinweise, dass AfD-Mitglieder Geld an Ein Prozent spendeten oder in dessen Unterorganisationen aktiv waren (etwa in der „Archetyp GmbH“).[88] Auch kooperierte Ein Prozent in Kampagnen mit der Jungen Alternative (JA).[89] Die ideologische Nähe ist unübersehbar: Ein Prozent propagiert völkisch-ethnische Inhalte und setzt sich eine „patriotische Wende“ zum Ziel.[90] Dass die AfD und Ein Prozent personell verzahnt sind, unterstreicht die Einbettung der Partei in ein rechtsextremes Vorfeld.

  • Institut für Staatspolitik (IfS) / Götz Kubitschek: Das IfS, gegründet von Kubitschek und Karlheinz Weißmann, galt als wichtigster Think-Tank der Neuen Rechten. Es wurde 2023 selbst als gesichert extremistisch eingestuft und 2024 formal aufgelöst.[91] Die AfD weist vielfältige Berührungspunkte mit dem IfS auf: Mehrere AfD-Politiker (z.B. Björn Höcke, Andreas Kalbitz, Hans-Thomas Tillschneider) waren oder sind enge Vertraute Kubitscheks, traten als Redner bei IfS-‚Akademien‘ in Schnellroda auf oder luden IfS-Leute zu AfD-Veranstaltungen ein.[92] Interessant ist der Hinweis, dass Andreas Lichert, heutiger AfD-Landessprecher in Hessen, früher sogar Vorsitzender des IfS-Trägervereins war.[93] Dies zeigt, dass AfD-Kader in Schlüsselpositionen nahtlos aus der Neuen Rechten kommen. Nach Auflösung des IfS im April 2024 gründeten Kubitschek/Lehnert prompt Ersatzorganisationen (Menschenpark Veranstaltungs UG, Metapolitik Verlags UG), die inhaltlich fortführen, was das IfS tat.[94] Auch dazu hält das BfV fest: Die inhaltliche Kontinuität ist gegeben, und AfD-Akteure wie Höcke setzen diese Vernetzung durch u.a. Interviews oder Gastbeiträge bei Veranstaltungen aktiv fort.[95]

  • Identitäre Bewegung (IB): Die Beziehung der AfD zur Identitären Bewegung Deutschland – eine rechtsextreme Jugendgruppierung, die u.a. einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt und den Glauben an den „Großen Austausch“ verbreitet – beschreibt das BfV als ambivalent: Zwar steht die IB seit 2016 auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD, trotzdem gab es im Untersuchungszeitraum personelle Überschneidungen – insbesondere über die JA.[96] Einige JA-Funktionäre sympathisierten offen mit IB-Ideologie oder nahmen an denselben Demonstrationen teil.[97] Das Gutachten erwähnt gemeinsame Veranstaltungen oder ideologische Paten, die auf IB und JA gleichermaßen Einfluss hatten. Auch sind einzelne ehemalige Identitäre mittlerweile in der AfD aktiv, etwa Mario Müller, ehemaliger Aktivist der IB Deutschland und seit 2023 Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordnetem Jan Wenzel Schmidt.[98] Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete äußerten zudem offen Sympathie für die IB: So lobte etwa Roger Beckamp im August 2022 auf Twitter die IB als „stets friedlich“ und gab deren Chefideologen Martin Sellner im November 2022 ein Interview, in dem er ausdrücklich betonte, keine Bedenken zu haben, öffentlich mit der IB aufzutreten.[99]

Zwischenfazit

Insgesamt zieht das Gutachten den Schluss, dass die AfD selbst kein isoliertes Phänomen ist, sondern Teil einer größeren rechtsextremen Bewegung. Ihre führenden Köpfe sind eng verbunden mit Vordenkern wie Kubitschek und Medien wie COMPACT, und sie bedienen sich bewusst der Infrastruktur und Ideologie dieses Netzwerks. Das Vorhandensein dieser Verbindungen ist laut BfV ein weiteres, wenn auch laut BfV untergeordnetes, Indiz dafür, dass die AfD eine extremistische Bestrebung darstellt – denn sie kooperiert mit bereits bekannten Verfassungsgegnern, anstatt sich von ihnen abzugrenzen.[100]


Innerparteiliche Strömungen: „Der Flügel“ und „Junge Alternative“

Eine besondere Rolle bei der Radikalisierung der Gesamtpartei spielen die ehemals formellen Teilorganisationen „Der Flügel“ (eine völkisch-nationalistische Parteiströmung um Björn Höcke) und die Junge Alternative (JA) als Jugendorganisation (bis März 2025). Beiden werden im Gutachten je eigene Kapitel gewidmet, um zu zeigen, dass deren extremistisches Gedankengut längst die Gesamtpartei durchdrungen hat.


Der Flügel – aufgelöst, aber nicht verschwunden

Der völkische „Flügel“ wurde vom BfV bereits Anfang 2019 zunächst als Verdachtsfall eingestuft und im März 2020 als gesichert rechtsextremistisch klassifiziert. Unter diesem Druck beschloss der AfD-Bundesvorstand die formale Auflösung des Flügels im April 2020.[101] Doch wie das Gutachten darlegt, hat diese Auflösung am Einfluss des Flügel-Netzwerks innerhalb der AfD wenig geändert: Die Mitglieder blieben fast ausnahmslos in der Partei, es gab keinen Ausschluss oder Austritt der Hardcore-Kader.[102] Björn Höcke, der Anführer, sowie Mitstreiter wie Andreas Kalbitz, Hans-Thomas Tillschneider oder Christina Baum setzen ihre Politik unverändert fort.[103] Ein Gericht stellte 2024 fest: „Ein Rechtsextremismuspotenzial ist mit der Auflösung des Flügels nicht verschwunden“; die zahlreichen Flügel-Anhänger in der AfD verfolgen weiterhin dieselben Ziele, nur ohne offizielle Label.[104]


Das BfV konnte sogar belegen, dass sich der Flügel informell weitertraf und seine Strukturen neu etikettiert fortleben. So wird das seit 2022 jährlich in Schnellroda veranstaltete „Preußenfest“ explizit als Nachfolgeveranstaltung früherer Flügel-Treffen genannt.[105] Veranstalter ist ein AfD-Kreisverband unter Leitung von Flügel-Mann Tillschneider; Redner waren regelmäßig Höcke und andere Ex-Flügel-Größen.[106] Damit gibt es eine dem Flügel personell sehr nahe Gruppierung, die bis heute weiter operiert. Die inhaltliche Ausrichtung blieb ebenfalls konstant extremistisch: Auch nach 2020 fanden sich in AfD/Flügel-Verlautbarungen dieselben völkischen und ausländerfeindlichen Positionen (etwa der schon erwähnte Kampf gegen „Umvolkung“ und „Volkstod“, Forderungen nach Remigration etc.), oftmals garniert mit martialischer Rhetorik.[107] Höcke selbst hat sich – wie das Gutachten ausführlich belegt und in diesem Überblick durch Beispiele ausgezeigt wurde – in zahlreichen Reden offen völkisch, rassistisch und geschichtsrevisionistisch geäußert und damit faktisch den Kurs der Gesamtpartei bestimmt.


Gerichtlich ist geklärt, dass die Existenz oder Nichtexistenz des Flügels als formales Netzwerk für die Bewertung der AfD unerheblich ist. Entscheidend ist, dass dessen Mitglieder und Ideologie in der Partei fortbestehen. Genau das hat z.B. das VG Köln 2022 betont: Da die Flügel-Mitglieder in der AfD verblieben und ihre Auffassungen nicht änderten, „verbleiben jedenfalls auch die damit verbundenen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen im Rahmen der Bewertung der [Partei]“.[108] Ebenso urteilte der Bayrische VGH 2023, der Einfluss des Flügels sei angesichts der vielen Anhänger in Führungspositionen „zumindest nicht unerheblich“.[109] Kurz: Der Flügel lebt in der AfD weiter und zieht sie ideologisch nach rechts außen.


Junge Alternative (JA) – „Scharnier“ der Radikalisierung

Die Junge Alternative war bis zu ihrer Selbstauflösung am 31. März 2025 die offizielle Jugendorganisation der AfD.[110] Laut AfD-Satzung fungierte sie als „Innovationsmotor“ der Partei und hatte den Auftrag, deren Gedankengut unter Jugendlichen zu verbreiten.[111] Mit anderen Worten: Die JA war integraler Bestandteil der AfD-Struktur, finanziell und organisatorisch eng verbunden (JA-Vorstandsmitglieder mussten z.B. AfD-Mitglieder sein).[112] Entsprechend groß war ihr Einfluss auf die Nachwuchsförderung der Partei. Zahlreiche heutige Mandatsträger entstammen der JA; so waren 18 der 152 bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gewählten AfD-Abgeordneten zuvor beider JA aktiv.[113]


Bereits seit 2019 stand die JA im Visier des Verfassungsschutzes. Im Mai 2024 bestätigte das OVG NRW endgültig die Rechtmäßigkeit der Beobachtung der JA als Verdachtsfall.[114] Das Gericht befand, die Maßstäbe für Parteien ließen sich voll auf die JA übertragen, da sie ja darauf ausgerichtet sei, die Partei zu unterstützen.[115] Das BfV hat umfangreiche Hinweise gesammelt, dass die JA ebenso wie der Flügel ein völkisch-nationalistisches Weltbild propagiert und damit gegen die Menschenwürdegarantie agiert – in programmatischen Schriften und Äußerungen von JA-Gruppierungen zeigte sich der starke Verdacht, die JA wolle den Schutz der Menschenwürde für bestimmte Gruppen faktisch abschaffen.[116] Das Gutachten beschreibt die JA zudem als Multiplikator und Katalysator für neurechte Begriffe, Ideologeme und Konzepte. Damit fungierte sie innerhalb der AfD als Trägerin und Verstärkerin von Strömungen, die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich bewertet werden.[117]


Tatsächlich attestierte im Februar 2024 das VG Köln dem BfV, dass die Hochstufung der JA zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung nach Aktenlage rechtmäßig sei. Besonders ausschlaggebend: In den Positionen der JA ist ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff klar feststellbar.[118] Zwar ist dieses Verfahren noch in der Berufung anhängig (Stand Juni 2025), aber die Tendenz ist eindeutig. Angesichts dieser Entwicklung beschloss die JA Ende März 2025 schließlich, sich selbst aufzulösen – offenbar um Schaden von der AfD abzuwenden.[119] Zuvor hatte bereits der AfD-Bundesvorstand versucht, auf dem Parteitag Anfang 2025 in Riesa die JA formal aus der Partei-Struktur zu lösen (Antrag auf Neugründung einer unbelasteten Jugendorganisation).[120] Doch dieser Versuch scheiterte zunächst satzungsbedingt. Erst der JA-Bundeskongress in Apolda im März 2025 stimmte für die freiwillige Auflösung der JA.[121] Das Gutachten interpretiert diese Entwicklung als Distanzierungsbemühung der Gesamtpartei, die aber reichlich spät kam und inhaltlich zweifelhaft blieb. Zwar hat man nun formale Struktur der JA abgelegt, doch das Personaltableau und die Ideologien sind damit nicht automatisch verschwunden. Viele JA-Mitglieder sind weiterhin AfD-Mitglieder und prägen dort die Politik – ähnlich wie beim Flügel. Das BfV verweist darauf, dass z.B. Hannes Gnauck, letzter JA-Bundesvorsitzender, längst im AfD-Bundesvorstand sitzt und wie selbstverständlich die radikalen Positionen mit in die Parteispitze bringt.[122] Das verdeutlicht, dass mit der formalen Auflösung der JA ihre inhaltliche und personelle Wirkungskraft keineswegs erloschen ist, sondern vielmehr innerhalb der Mutterpartei fortlebt.


Zwischenfazit

Der Flügel und die Junge Alternative waren Dreh- und Angelpunkt der Radikalisierung innerhalb der AfD. Beide wurden zwar formal aufgelöst, doch ihre Kader, Netzwerke und Ideologien wirken nahezu unvermindert in der Partei weiter. Der Flügel hat seine völkisch-extremistische Agenda erfolgreich in der AfD verankert, und die JA hat eine neue Generation von Funktionären herangebildet, die diese Linie fortführt. Gerichte haben in beiden Fällen bestätigt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Damit trägt die Existenz dieser innerparteilichen Strömungen maßgeblich zur Einschätzung bei, dass auch die Gesamtpartei AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.


Gesamtfazit

Die Analyse des BfV-Gutachtens macht deutlich, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung auf einer Fülle belastbarer Befunde beruht. Zusammengefasst sieht das Bundesamt die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die AfD in mehrfacher Hinsicht bedroht:


  • Menschenwürde: Die AfD propagiert ein ethnisch-völkisches Menschen- und Gesellschaftsbild, in dem nicht alle Menschen – ja nicht einmal alle deutschen Staatsbürger – als gleichwertig gelten. Nicht-weiße, nicht-christliche oder zugewanderte Personen werden systematisch diskriminiert, diffamiert und aus der von der AfD selbst definierten „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen. Damit verstößt die Partei fundamental gegen Artikel 1 GG.

  • Demokratieprinzip: Durch ihre Rhetorik von der fremdgesteuerten Regierung, die Verächtlichmachung politischer Konkurrenten als „Kartell“ oder illegitim im Bundestag vertretene „Systemparteien“ und den Vergleich des demokratischen Rechtsstaats mit Diktaturen untergräbt die AfD das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Sie zielt darauf ab, die Legitimität der gewählten Regierung, der freien Medien und des Rechtsstaates zu erschüttern – ein Kennzeichen von Extremisten, die die bestehende Ordnung überwinden wollen.

  • Geschichtsverständnis: Indem führende AfD-Mitglieder die Aufarbeitung des Nationalsozialismus als „Schuldkult“ diffamieren, NS-Verbrechen relativieren oder ein Ende der Erinnerungskultur fordern, stellt die Partei sich gegen den antifaschistischen Grundkonsens der Verfassung. Diese geschichtsrevisionistischen Töne gehen einher mit völkischem Gedankengut und sind rechtsextreme Ideologiekerne.

  • Verbindungen ins rechtsextreme Spektrum: Personelle Überschneidungen und Kooperationen belegen, dass die AfD Teil eines breiteren Netzwerks der extremen Rechten ist – sie bietet rechtsextremistischen Organisationen eine politische Heimat bzw. ein Forum (z.B. durch enge Zusammenarbeit mit COMPACT, IfS, Ein Prozent etc.) oder nutzt diese Organisationen selbst als Plattform. Dadurch verstetigt und radikalisiert sich ihre Programmatik weiter.

  • Flügel und JA: Die internen, vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Strömungen haben die Partei so geprägt, dass gemäß Gutachten mittlerweile ein hinreichend verdichteter Gesamtbeweis für die extremistische Ausrichtung der AfD vorliegt. Selbst nach deren formaler Abschaffung ist das von ihnen ausgehende rechtsextremistische Potenzial weiterhin in der AfD präsent, da zentrale Kader mittlerweile bzw. immer noch führende Rollen in der Partei einnehmen.

Rechtlich bedeutet die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bzw. gesichert extremistische Bestrebung, dass die Partei unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Nachrichtendienstliche Mittel dürfen eingesetzt werden, um ihre Aktivitäten zu überwachen. Dies ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang gegenüber einer im Bundestag vertretenen Partei – entsprechend hoch waren die Hürden und die Beweisanforderungen. Das Gutachten zeigt, dass das BfV diese Hürden mit einer materialreichen, detaillierten Argumentation bewältigt hat. Auch wenn die AfD, wie bereits abzusehen war, in Berufung ging: Die zahlreichen Beobachtungen und deren inhaltliche Bewertung bleiben bestehen. Politisch ist die Klassifizierung der AfD als rechtsextremistisch ein deutliches Warnsignal: Sie soll Öffentlichkeit und Wählern vor Augen führen, dass hier keine ‚normale‘ konservative Partei agiert, sondern eine Vereinigung, die aktiv gegen zentrale Verfassungswerte arbeitet. Es liegt nun an uns Wählern, diese Erkenntnisse kritisch einzuordnen und Konsequenzen zu ziehen – im Bewusstsein, dass die Demokratie nur so stark ist, wie ihre Bürger bereit sind, sie zu verteidigen.




Endnoten

  1. Deutschlandfunk, „AfD: Verfassungsschutz stuft Partei als rechtsextrem ein“, 2. Mai 2025, online unter: https://www.deutschlandfunk.de/afd-einstufung-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html (zuletzt abgerufen am 19. August 2025). ↩︎ zurück
  2. Vgl. ZEIT Online, „AfD Hessen darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden“, 24. November 2023, online unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-11/afd-hessen-beobachtung-verfassungsschutz-urteil-verwaltungsgericht-wiesbaden (zuletzt abgerufen am 19. August 2025). ↩︎ zurück
  3. Vgl. ZEIT Online, „AfD Hessen darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden“. ↩︎ zurück
  4. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): o. T. (Gutachten zur Einstufung der AfD als rechtsextremistisch). Bonn, 2025, S. 111. ↩︎ zurück
  5. Zitat von Christina Baum in einem Telegram-Beitrag vom 13. Juli 2022. Ebd., S. 115. ↩︎ zurück
  6. Ebd. ↩︎ zurück
  7. Vgl. ebd., S. 115f. ↩︎ zurück
  8. Ebd., S. 115. Telegram-Beitrag vom 13. Juli 2022. ↩︎ zurück
  9. Vgl. ebd., S. 115f. ↩︎ zurück
  10. Vgl. ebd., S. 116. Tweet vom 29. Januar 2024 auf der Plattform X. ↩︎ zurück
  11. Ebd. ↩︎ zurück
  12. Zitat aus einem Facebook-Post der AFD Schleswig-Holstein vom 08. August 2024. Ebd., S. 117. ↩︎ zurück
  13. Ebd. ↩︎ zurück
  14. Ebd. ↩︎ zurück
  15. Ebd. ↩︎ zurück
  16. Zitat aus Facebook-Post vom 05. Juni 2022. Ebd., S. 143. ↩︎ zurück
  17. Zitat aus Facebook-Post vom 22. Januar 2023. Ebd., S. 144. ↩︎ zurück
  18. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  19. Ebd., S. 280. Facebook-Post des AfD-Bundesverbands vom 7. März 2023. ↩︎ zurück
  20. Ebd., S. 162. Alice Weidel, in einem Interview mit COMPACT TV vom Juli 2023. ↩︎ zurück
  21. Ebd., S. 285. AfD-Kreisverband Erding (BY), am 13. Juni 2024 auf Facebook. ↩︎ zurück
  22. Ebd., S. 281, 298, 303, 304, 307, 393. ↩︎ zurück
  23. So heißt es in einem Facebook-Post des AfD-Bundesverbandes vom 5. Oktober 2023: „Von Hunderttausend Deutschen liegt der Anteil von Messerangreifern rechnerisch bei 0,9. Bei Türken liegt er bei vier, bei Rumänen bei sechs, bei Polen bei sieben und bei Syrern schon bei 10,8. Noch gefährlicher sind laut den Zahlen Iraker und Iraner, die 14, beziehungsweise 18 mal so oft ein Messer zücken. Von 100.000 Afghanen greifen statistisch 20 zum Messer, ähnlich oft wie Eritreer. Noch niedriger liegt die Hemmschwelle bei Marokkanern (30), Somaliern (40), Tunesiern (131) und Algeriern (221)!“ Vgl., ebd., S. 282. Diese Zahlen können jedoch durch offizielle Veröffentlichungen des Bundeskriminalamtes zu Messerangriffen in den Jahren 2022 und 2023 nicht bestätigt werden, da das BKA nur zwischen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit unterscheidet. ↩︎ zurück
  24. Vgl. ebd., S. 281f. ↩︎ zurück
  25. Ebd., S. 144f. Facebook-Post vom Juli 2023. ↩︎ zurück
  26. Vgl., ebd. ↩︎ zurück
  27. Ebd. ↩︎ zurück
  28. Vgl. hierzu das Unterkapitel „Bevölkerungsaustausch“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 181ff. ↩︎ zurück
  29. Vgl. hierzu das Unterkapitel „Umvolkung“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 216ff. ↩︎ zurück
  30. Etwa Tomasz Froelich am 26. Juli 2023 in einem Tweet, ebd., S. 195. ↩︎ zurück
  31. Ebd. S. 178. Tweet vom August 2023. ↩︎ zurück
  32. Ebd. S. 178f. Tweet vom 2. November 2023. ↩︎ zurück
  33. Vgl. ebd., S. 217f, 7f. ↩︎ zurück
  34. Vgl. ebd., S. 113. ↩︎ zurück
  35. Vgl. ebd, S. 205. ↩︎ zurück
  36. Zitat von Roman Kuffert aus einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am 3. September 2021 in Elsterwerda. Ebd., S. 223. ↩︎ zurück
  37. Vgl. ebd., S. 450. ↩︎ zurück
  38. Vgl. ebd., S. 477f. ↩︎ zurück
  39. Vgl. hierzu das Unterkapitel „Pauschale Verunglimpfung als Islamisten“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 477-481. ↩︎ zurück
  40. Ebd., S. 74. ↩︎ zurück
  41. Zitat aus der Grundssatzerklärung der Bundesvereinigung Juden in der AfD e. V. (JAfD) von 2018, ebd., S. 76. ↩︎ zurück
  42. Eine der politischen Grundbotschaften der JAfD. Vgl. ebd., S. 76. ↩︎ zurück
  43. Ebd., S. 490. Facebook-Eintrag vom 22. August 2022. ↩︎ zurück
  44. Vgl. ebd., S. 489f. ↩︎ zurück
  45. Ebd., S. 503. Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung in Memmingen am 10. Juli. 2021. ↩︎ zurück
  46. Ebd., S. 502f. ↩︎ zurück
  47. Ebd. ↩︎ zurück
  48. Vgl. hierzu das Unterkapitel „Ablehnung der für die BRD aus dem NS-Regime folgenden rechtlichen, finanziellen und moralischen Verantwortlichkeiten“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 680-692. ↩︎ zurück
  49. Vgl. ebd., S. 681. ↩︎ zurück
  50. Ebd., S. 682. Tweet vom 10. September 2024. ↩︎ zurück
  51. Vgl. für diese Entwicklung ebd., S. 680-692. ↩︎ zurück
  52. Ebd., S. 681. ↩︎ zurück
  53. Ebd., S. 685. Facebook-Eintrag vom 18. September 2023. ↩︎ zurück
  54. Ebd., S. 686. ↩︎ zurück
  55. Ebd., S. 685. ↩︎ zurück
  56. Vgl. ebd., S. 686. ↩︎ zurück
  57. Vgl. ebd., S. 1038f. ↩︎ zurück
  58. Ebd., S. 949f. ↩︎ zurück
  59. Ebd., S. 950. ↩︎ zurück
  60. Vgl. ebd., S. 1017. Die Behauptungen fehlender Souveränität werden hier gemeinsam mit anderen Angriffen auf die Demokratie genannt. ↩︎ zurück
  61. Vgl. ebd., S. 557. ↩︎ zurück
  62. Ebd., S. 558. Harald Weyel in einem Videostatement, veröffentlicht in einem Tweet vom 09. September 2024. ↩︎ zurück
  63. Vgl. ebd., S. 562, 970. ↩︎ zurück
  64. Ebd., S. 563. ↩︎ zurück
  65. Zitat aus einem Telegram-Beitrag vom 08. Oktober 2023, ebd., S. 508. ↩︎ zurück
  66. Die Verwendung des in diesem Zusammenhang noch expliziteren Begriffs „Blockpartei“ ist ebenfalls gängig in der AfD, vgl. ebd., S. 589, 594, 595, 954. ↩︎ zurück
  67. Verschiedene Verwendungen des Begriffs durch Höcke: vgl. ebd., S. 564-568, Frömming: 952f. ↩︎ zurück
  68. Ebd., S. 564. Rede am 13. September 2021 auf einer PEGIDA-Veranstaltung in Dresden. ↩︎ zurück
  69. Ebd., S. 565. Rede am 29. März 2022 auf einer Kundgebung der AfD Brandenburg in Prenzlau. ↩︎ zurück
  70. Vgl. ebd., S. 619. ↩︎ zurück
  71. Ebd., S. 618. Facebook-Post vom 24. Mai 2021. ↩︎ zurück
  72. Vgl. ebd., S. 591f, 595, 598, 602f, 611. ↩︎ zurück
  73. Vgl. ebd., S. 589f. ↩︎ zurück
  74. Ebd., S. 611. Redebeitrag am 19. Dezember 2021. ↩︎ zurück
  75. Vgl. ebd., S. 624. ↩︎ zurück
  76. Tweet von Fabian Jacobi (MdB, NW) am 22. Dezember 2021, ebd., S. 661. ↩︎ zurück
  77. Ebd., S. 654. ↩︎ zurück
  78. Ebd. ↩︎ zurück
  79. Vgl. für diese Begriffsherkunft: Axel Drecoll et al. (Institut für Zeitgeschichte): „Das Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte zum zweiten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 65 (2017), H. 4, S. 657. DOI: 10.1515/vfzg-2017-0034. ↩︎ zurück
  80. Vgl. BfV: Gutachten zur Einstufung der AfD als rechtsextremistisch. 2025, S. 711f. ↩︎ zurück
  81. Vgl. ebd., S. 717f. ↩︎ zurück
  82. Vgl. ebd. S. 732. ↩︎ zurück
  83. Etwa Hannes Gnauck, Carolin Bachmann, Karsten Hilse oder Björn Höcke. Vgl. in dieser Reihenfolge ebd., S. 722, 724, 725, 727. ↩︎ zurück
  84. Vgl. hierzu das Unterkapitel „PI-NEWS“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 796-798. ↩︎ zurück
  85. Vgl. hierzu das Unterkapitel „Menschenpark Veranstaltungs UG (ehemals Institut für Staatspolitik)/Verlag Antaios“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 754-771. ↩︎ zurück
  86. Vgl. hierzu das Unterkapitel „ZUERST!“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 793-795. ↩︎ zurück
  87. Vgl. ebd., S. 737f. ↩︎ zurück
  88. Vgl. ebd., S. 739ff. ↩︎ zurück
  89. Vgl. ebd., S. 742, 743, 744, 747, 748. ↩︎ zurück
  90. Vgl. ebd., S. 737f. ↩︎ zurück
  91. Vgl. ebd., S. 754-756. ↩︎ zurück
  92. Vgl. ebd., S. 757f. ↩︎ zurück
  93. Vgl. ebd., S. 755. ↩︎ zurück
  94. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  95. Vgl. ebd., S. 1041f. ↩︎ zurück
  96. Vgl. ebd., S. 773. Für Überschneidungen bei JA und IB vgl. ebd. S. 778, 785-793. ↩︎ zurück
  97. Vgl. ebd. S. 778, 785-793. ↩︎ zurück
  98. Vgl. ebd., S 783f. ↩︎ zurück
  99. Vgl. ebd., S. 776f. ↩︎ zurück
  100. Vgl. ebd., S. 1040-1042f. ↩︎ zurück
  101. PVgl. ebd., S. 804f. ↩︎ zurück
  102. Vgl. ebd., S. 805-807. ↩︎ zurück
  103. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  104. Ebd., S. 806. ↩︎ zurück
  105. Vgl. ebd., S. 807f. ↩︎ zurück
  106. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  107. Vgl. ebd., S. 804f. ↩︎ zurück
  108. Ebd., S. 805. ↩︎ zurück
  109. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  110. Vgl. ebd., S. 810. ↩︎ zurück
  111. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  112. Vgl. ebd., S. 811f. ↩︎ zurück
  113. Vgl. ebd., S. 817. ↩︎ zurück
  114. Vgl. ebd., S. 810f. ↩︎ zurück
  115. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  116. Vgl. ebd., S. 811. ↩︎ zurück
  117. Vgl. hierzu das Unterkapitel „Funktion der JA als Multiplikator / Katalysator für neurechte Konzepte/Begriffe in der AfD“ im Gutachten des BfV, ebd., S. 845-849. ↩︎ zurück
  118. Vgl. ebd. ↩︎ zurück
  119. Vgl. ebd., S. 870. ↩︎ zurück
  120. Vgl. ebd., S. 857. ↩︎ zurück
  121. Vgl. ebd., S. 870. ↩︎ zurück
  122. Vgl. ebd., S. 1049. ↩︎ zurück